MBl. NRW. 2006 S. 845
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - III-5 71-60-00.03 - v. 8.12.2006
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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
aus den Mitteln der Jagdabgabe
 RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - III-5 71-60-00.03 -
v. 8.12.2006
Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 24.9.2000 (MBl. NRW. S. 1291), zuletzt geändert durch RdErl. v. 22.9.2005 (MBl. NRW. S. 1300), wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2.7 erhält folgende Fassung:
„2.7
Neu- und Ausbau von Schießstandanlagen, die von den Landesvereinigungen der Jäger, ihren satzungsgemäßen Untergliederungen oder von Gesellschaften betrieben werden, deren Mehrheitsgesellschafter die vorgenannten Organisationen sind“
2. Nummer 2.8 erhält folgende Fassung:
„2.8
Instandhaltung von Schießstandanlagen, die von den Landesvereinigungen der Jäger, ihren satzungsgemäßen Untergliederungen oder von Gesellschaften betrieben werden, deren Mehrheitsgesellschafter die vorgenannten Organisationen sind“