MBl. NRW. 2007 S. 184
III
Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung hier: M. S. Bek. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie v. 13.3.2007
III.
Öffentliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung
hier: M. S.
Bek. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie v. 13.3.2007
Gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – LZG NRW- vom 7.3.2006 (GV. NW. S. 94/SGV. NW. 2010) (1) wird der an
M. S.,
unbekannten Aufenthaltes,
gerichtete Widerrufs- und Rückforderungsbescheid vom 26.2.2007, Aktenzeichen [gelöscht aufgrund DSGVO], öffentlich zugestellt.
Letzter bekannter Aufenthalt ist [gelöscht aufgrund DSGVO].
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung in Teil III des Ministerialblatts für das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Bescheid liegt bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V., Gebäude Sternwartstraße 27-29, 40223 Düsseldorf, Raum 101, für den Empfänger offen und kann dort eingesehen werden.
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Düsseldorf, den 13.3.2007
Im Auftrag
(Klaus-Dieter Schulz)
(1) Hinweis: Dies ist eine Zustellung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 letzte Alternative. Sie wird daher mit Bekanntgabe im Internet wirksam (2.4.2007).