MBl. NRW. 2007 S. 617
I
Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, - I 1 2200/2300 - v. 11. 9. 2007
20310
Zuständigkeit
für Personalangelegenheiten
der Tarifbeschäftigten
im Geschäftsbereich des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales
 RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
- I 1  2200/2300 - v. 11. 9. 2007
Der RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 3.12. 2003 (MBl. NRW. 2004 S. 3) wird wie folgt geändert:
1.
Die Überschrift wird ersetzt durch die Wörter „Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“.
2.
Satz 1 wird durch folgende Sätze ersetzt:
Folgende Zuständigkeitsregelung gilt bis auf Weiteres für Tarifbeschäftigte entsprechend. Für die Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten (Beschäftigte) in meinem Geschäftsbereich sind zuständig:
3.
In Nummer 1.1 wird folgender 2. Satz eingefügt:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales kann die Zuständigkeit im Einzelfall an sich ziehen.
4.
Dieser RdErl. tritt mit Bekanntgabe in Kraft.