MBl. NRW. 2007 S. 710
II
Vertretungsbefugnisse für den Servicebetrieb Viersen Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 9.8.2007
II.
Vertretungsbefugnisse für den Servicebetrieb Viersen
 Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 9.8.2007
Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für den
Servicebetrieb Viersen
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland für den Servicebetrieb Viersen vom 07.09.2005 (GV.NRW.Nr.36 vom 30. September 2005 – S. 791) werden hiermit die Vertretungsbefugnisse für den Servicebetrieb Viersen veröffentlicht.
Mitglieder der Betriebsleitung des Servicebetriebes Viersen
Betriebsleiter: komm. Heinlein, Joachim
stellvertretender Betriebsleiter: komm. Sitter, Wolfgang
1. Formbedürftige Verpflichtungserklärungen
Verpflichtende Erklärungen der nicht laufenden Betriebsführung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gem. § 7 Abs. 3 der Satzung in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung der Unterzeichnung durch die Direktorin bzw. den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin bzw. des allgemeinen Vertreters und der/des sachlich zuständigen Landesrätin bzw. Landesrates.
Aufgrund der Betriebssatzung gehören insbesondere dazu:
- Versicherungsverträge, einschließlich Schadensregulierung,
- Rechtsstreitigkeiten aller Gerichtsbarkeiten ab der 2. Instanz,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume – außer zu Wohnzwecken - außerhalb des Sondervermögens,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens – außer zu Wohnzwecken - mit einer Monatsmiete/-pacht von mehr als 5.000,00 €,
- mittel- und langfristige Investitionen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 750.000,00 € überschreiten,
- An- und Verkauf von Grundstücken sowie Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken,
- Aufträge nach VOL bei einem Vergabewert von mehr als 150.000,00 €,
- Aufträge nach VOB bei einem Vergabewert von mehr als 150.000,00 €
Das Formerfordernis wird auch insoweit gewahrt, als eine von der Direktorin bzw. dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin bzw. des allgemeinen Vertreters und der/des sachlich zuständigen Landesrätin bzw. Landesrates unterzeichnete Vollmacht vorliegt (§ 21 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung ).
2. Formfreie Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärungen bedürfen nicht der Formerfordernis des § 21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung, soweit sie im Rahmen der laufenden Betriebsführung abgegeben werden.
2.1 Zuständigkeit der Betriebsleitung
Der Landschaftsverband Rheinland wird im Rahmen der laufenden Betriebsführung des Servicebetriebes Viersen durch die Betriebsleitung vertreten.
Die Vertretung der Betriebsleitung wird aus dem Kreis der Abteilungsleitungen bestellt.
Köln, 9.8.2007
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r
-MBl. NRW. 2007 S. 710