MBl. NRW. 2008 S. 282
II
Jahresabschlüsse 2006 der Heilpädagogischen Netze, des Betriebes LVR InfoKom und der Krankenhauszentralwäschereien
II.
Jahresabschlüsse 2006
der Heilpädagogischen Netze,
des Betriebes LVR  InfoKom
und der Krankenhauszentralwäschereien
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland - 06.00 - 00 -
v. 6.5.2008
Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer Sitzung am 14.12.2007 die Jahresabschlüsse 2006 der HPH - Netze Niederrhein, Mittelrhein-West und Mittelrhein-Ost, den Jahresabschluss 2006 des Betriebes LVR InfoKom sowie den Jahresabschluss 2006 der Krankenhauszentralwäschereien festgestellt und über die Verwendung des Gewinns oder die Behandlung des Verlustes wie folgt beschlossen:
1 Verwendung der Bilanzergebnisse der HPH-Netze
1.1 HPH Netz Niederrhein
Der Gewinnvortrag 2005 in Höhe von 21.897,61 EUR, der aus Rücklagen entnommene Betrag von 78.582,51 EUR sowie aus dem Jahresüberschuss 2006 ein Betrag von 26.215,42 EUR, insgesamt 126.695,54 EUR, werden in eine freie Gewinnrücklage eingestellt.
Der verbleibende Bilanzgewinn 2006 von 50.614,44 EUR wird auf 2007 vorgetragen.
1.2 HPH Netz Mittelrhein-Ost
Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 64.279,71 EUR wird ein Betrag von 39.868,81 EUR in eine zweckgebundene Rücklage zur Finanzierung der Pensionslasten eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 489.805,94 EUR wird auf 2007 vorgetragen.
1.3 HPH Netz Mittelrhein- West
Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 41.045,35 EUR wird ein Betrag von 30.799,03 EUR in eine zweckgebundene Rücklage zur Finanzierung der Pensionslasten eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 68.313,14 EUR wird auf 2007 vorgetragen.
2 Verwendung des Jahresüberschusses LVR-InfoKom
Der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes LVR InfoKom zum 31.12.2006 von 261.096,19 EUR wird in eine zweckgebundene Investitionsrücklage eingestellt.
3 Vortrag des Bilanzgewinnes der Krankenhauszentralwäschereien
Der Bilanzgewinn der Krankenhauszentralwäschereien zum 31.12.2006 in Höhe von 55.453,50 € wird auf das Wirtschaftsjahr 2007 vorgetragen.
Die abschließenden Vermerke der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die Jahresabschlussprüfungen werden nachfolgend wiedergegeben:
HPH - Netz Niederrhein
Bestätigungsvermerk
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes HPH-Netz Niederrhein. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient. Diese hat mit Datum vom 20.08.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des HPH-Netz Niederrhein, Bedburg-Hau, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des HPH-Netzes Niederrhein sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HPH-Netzes Niederrhein.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des HPH-Netzes Niederrhein und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 28.01.2008
GPA NRW
Abschlussprüfung- Beratung - Revision
Im Auftrag
gez. Siegert
HPH-Netz Mittelrhein-Ost
Bestätigungsvermerk
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes HPH-Netz Mittelrhein-Ost. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient. Diese hat mit Datum vom 05.07.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des HPH-Netzes Mittelrhein-Ost, Langenfeld, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des HPH-Netzes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HPH-Netzes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des HPH-Netzes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 28.01.2008
GPA NRW
Abschlussprüfung- Beratung - Revision
Im Auftrag
gez. Siegert
HPH-Netz Mittelrhein-West
Bestätigungsvermerk
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes HPH-Netz Mittelrhein-West. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient. Diese hat mit Datum vom 20.08.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des HPH-Netzes Mittelrhein-West für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des HPH-Netzes Mittelrhein-West sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HPH-Netzes Mittelrhein-West. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des HPH-Netzes Mittelrhein-West und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 08.04.2008
GPA NRW
Abschlussprüfung- Beratung - Revision
Im Auftrag
gez. Siegert
LVR InfoKom
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes LVR Infokom. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient. Diese hat mit Datum vom 10.08.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht von LVR InfoKom für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der EigVO liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld von LVR InfoKom sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von LVR InfoKom. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage von LVR InfoKom und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 25. April 2008
GPA NRW
Abschlussprüfung-Beratung-Revision
Im Auftrag
gez. Siegert
Krankenhauszentralwäschereien
des Landschaftsverbandes Rheinland
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient. Diese hat mit Datum vom 12.07.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Krankenhauszentralwäschereien sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Krankenhauszentralwäschereien. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Krankenhauszentralwäschereien und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 17. März 2008
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Abschlussprüfung – Beratung - Revision
Im Auftrag
gez. Siegert
Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können während der Dienststunden, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr beim Landschaftsverband Rheinland, Köln - Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer C 418 eingesehen werden.
Köln, den 06.05.2008
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r