MBl. NRW. 2008 S. 567
II
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2 - v. 3.11.2008
Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2008
- Bundeshaushalt -
RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2 -
v. 3.11.2008
Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.9.2008 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 ist in der Nummer 49 des Gemeinsamen Ministerialblattes der obersten Bundesbehörden veröffentlicht worden. Daneben wird das Rundschreiben im Internet (http://zef.bfinv.de/dokumentationen/index.html) in elektronischer Form bereitgestellt. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass
1.
Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2008 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 10. Dezember 2008 zuzuleiten sind,
2.
In Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.
Auf Nummer 1.7 und Nummer 5 des Rundschreibens weise ich besonders hin.
Im Einvernehmen mit dem Innenministerium.
- MBl. NRW. 2008 S. 567