MBl. NRW. 2009 S. 138
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz– II-3 – 2114/11 v. 3.3.2009
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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben
im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP)
 RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz– II-3 – 2114/11
v. 3.3.2009
Der RdErl. v. 26.3.2007 (MBl. NRW. S. 344), geändert durch RdErl. v. 6.10.2008 (MBl. NRW. S 561), wird wie folgt geändert:
1.
In Nummer 1 wird in Satz 2 folgender Spiegelstrich angefügt:
„- Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 06.08.2008 (ABl. EG Nr. L 214 vom 09.08.2008) zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung).“
2.
In Nummer 8.3 wird folgender Absatz angefügt:
„Eine Kumulation mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der Förderbanken der Länder ist möglich, sofern und soweit hierbei die beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen nicht überschritten werden.“
3.
In der Anlage 1 wird folgende Nummer 6.1.1 eingefügt.
„6.1.1
 ¿        Für die Maßnahme werde ich ein Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank, NRW-Bank oder KFW-Bank in Anspruch nehmen. Nach Zuteilung des Darlehens wird der Bewilligungsbehörde unverzüglich eine Ausfertigung der Darlehensbescheinigung übersandt.“
4.
In der Anlage 2 wird die Nummer 7.1 gestrichen; die Nummern 7.2 und 7.3 werden die Nummern 7.1 und 7.2.
5.
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1.1.2009 in Kraft.