MBl. NRW. 2009 S. 167
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration - 513 - 5.9400.2 -‚ v. 12.3.2009
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Richtlinien
 über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen
mit Zuwanderungsgeschichte
 RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, 
Frauen und Integration - 513 - 5.9400.2 -‚
v. 12.3.2009
Mein RdErl. v. 22.1.2007 (MBl. NRW. S. 99) wird wie folgt geändert:
1.
In Nummer 2.1 Satz 2 wird das Wort „drei" gestrichen.
2.
Nach der Ziff. 3 wird folgende neue Ziffer 4 eingeführt:
„4. Antidiskriminierungsarbeit“
3.
Der nachfolgende Satz erhält folgende Fassung:
„Die Integrationsagenturen wählen die Eckpunkte, in denen gearbeitet wird, und die Aufgabenfelder im Einzelnen auf der Basis einer Sozialraum- bzw. Bedarfsanalyse aus.“
4.
Die Nummer 2.2 wird wie folgt ergänzt:
„Zu Eckpunkt 4:
a) Aufgabenfelder der Antidiskriminierungsarbeit:
- Sensibilisierung und Information zum Thema „Diskriminierung“
- Bildungsarbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen
- Antidiskriminierungsarbeit im Rahmen von sozialraumorientierter Arbeit
- Kooperation in thematisch relevanten Netzwerken vor Ort
b) Spezielle Servicefunktionen:
- Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung
- Überregionale Gremienarbeit, Zusammenarbeit in landes-, bundesweiten und internationalen Netzwerken
- Entwicklung und Umsetzung von Antidiskriminierungskonzepten in Institutionen, Kommunen, Projekten, Ausbildungsstätten, Verbänden
- Analyse von Diskriminierung
- Entwicklung, Bereitstellung, Vertrieb/Ausleihe von Materialien, Konzepten etc.“
5.
In Nummer 2.4 wird das Wort „drei" gestrichen.
6.
Nummer 4.1 wird um folgenden Satz ergänzt:
„Für die Übernahme spezieller Servicefunktionen im Rahmen der Antidiskriminierungsarbeit gelten gesonderte Qualifikationsvoraussetzungen.“
7.
Die Nummer 5.4.3 wird um folgenden Absatz ergänzt:
„Die für die Integrationsfachkräfte und spezifischen Maßnahmen gewährten Landesmittel können auch anteilig für die Einwerbung von EU-Mitteln eingesetzt werden.“
8.
Die Nummer 6.2.1 erhält folgende Fassung:
„Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 36, Kompetenzzentrum für Integration).“
MBl. NRW. 2009 S. 167