MBl. NRW. 2009 S. 363
II
35. Nachtrag vom 23.6.2009 zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe vom 18.2.1994
35. Nachtrag vom 23.6.2009
zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe
vom 18.2.1994
Die Satzung der AOK Westfalen-Lippe, zuletzt geändert durch den 34. Nachtrag vom 5.5.2009, wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Änderungen der Satzung
1.
§ 8 d wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 wird Satz 2 gestrichen.
b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Bonus wird den Versicherten als Sachprämie oder Geldprämie gegen Nachweis gemäß Abs. 3 zur Verfügung gestellt.“
2.
In § 26 werden die Angaben „§ 29“ und „§ 30“ durch die Angaben „§ 27“ und „§ 28“ ersetzt.
3.
§ 27 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 8 Nr. 2 wird die Angabe „§ 30 Abs. 3“ durch die Angabe „§ 28 Abs. 3“ ersetzt.
b) In Abs. 8 Nr. 7 wird die Angabe „§ 31 Abs. 3“ durch die Angabe „§ 29 Abs. 3“ ersetzt.
c) In Abs. 8 Nr. 10 wird die Angabe „§ 27 Abs. 2“ durch die Angabe „§ 25 Abs. 2“ ersetzt.
d) In Abs. 8 Nr. 11 wird die Angabe „§ 33 Abs. 2“ durch die Angabe „§ 31 Abs. 2“ ersetzt.
4.
In § 28 Abs. 3 wird die Angabe „§ 29 Abs. 8 Nr. 2“ durch die Angabe „§ 27 Abs. 8 Nr. 2“ ersetzt.
5.
In § 33 Abs. 3 wird die Angabe „§ 35 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 33 Abs. 1“ ersetzt.
Artikel 2
Änderung der Überleitungsbestimmungen
In der Überleitungsbestimmung wird die Angabe „§ 31 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 29 Abs. 1“, die Angabe „§ 31 Abs. 1 Satz 2“ durch die Angabe „§ 29 Abs. 1 Satz 2“ und die Angabe „§ 31 Abs. 4“ durch die Angabe „§ 29 Abs. 4“ ersetzt.
Artikel 3
In-Kraft-Treten
Dieser Nachtrag tritt am 1.7.2009 in Kraft.
Dortmund, den 23.6.2009
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
Dr. P r o j a h n
Der Vorsitzende des Vorstandes
L i t s c h
Genehmigung
Der vorstehende Satzungsnachtrag Nr. 35 wird gemäß § 195 Abs. 1 SGB V genehmigt.
Essen, 30. Juni 2009
V B 2 -3600.1-2-l
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
M i c h a l s k i