MBl. NRW. 2009 S. 60
I
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens RdErl. d. Innenministeriums - 71-34-03.01-2 - v. 13.1.2009
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Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die
Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens
 RdErl. d. Innenministeriums - 71-34-03.01-2 -
v. 13.1.2009
Der RdErl. vom 22.1.2004 (MBl.NRW. S.168) wird wie folgt geändert:
1.
In der Einleitung werden die Wörter „zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.7.2003 (GV.NRW. 2003 S. 420 / SGV.NRW. 113)“ ersetzt durch die Wörter „zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2008 (GV.NRW. S. 706 / SGV.NRW. 113)“.
2
Die bisherige Ziffer 1.3 wird Ziffer 1.4. und wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird das Wort „Werkfeuerwehren“ durch das Wort „Feuerwehren“ ersetzt und die Wörter „die Bergämter und“ gestrichen.
b) In Satz 2 werden die Wörter „Die Bergämter und die Bezirksregierung Arnsberg haben“ durch die Wörter „Die Bezirksregierung Arnsberg hat“ ersetzt.
3.
Die bisherige Ziffer 1.4. wird Ziffer 1.3. und in Satz 1 nach dem Wort „Werkfeuerwehren“ das Komma und die Wörter „die der Aufsicht der Bergbehörden nicht unterstehen“ sowie das folgende Komma gestrichen.
4.
In Ziffer 3 Satz 2 werden nach dem Wort „sind“ die Wörter „frühestens ab Vollendung des 10. Lebensjahres an und“ eingefügt.
5.
In Ziffer 6 Satz 2 wird die Datumsangabe „28.2.2009“ durch die Datumsangabe „30.9.2011“ ersetzt.
6.
In Ziffer 3 der Anlage 3 werden die Wörter „zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.7.2003 (GV.NRW.2003 S. 420 / SGV.NRW.113)“ ersetzt durch die Wörter „zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2008 (GV.NRW. S. 706 / SGV.NRW.113)“.
MBl.NRW.2009 S. 60