MBl. NRW. 2010 S. 180
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MBL. NRW)
Ausgabe
Veröffentlichungsdatum
Seite
180
III
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 10.2.2010
Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2010
Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 10.2.2010
Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.
Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.
Münster, 10. Februar 2010
Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
D r. W o l f g a n g K i r s c h