MBl. NRW. 2010 S. 310
I
Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Betrieb staatlich anerkannter Lehranstalten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten RdErl. d. Ministeriums fürArbeit, Gesundheit und Soziales - IV B 1 -0432.3 - v. 24.1.2010
Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Betrieb
staatlich anerkannter Lehranstalten für pharmazeutisch-technische
Assistentinnen und Assistenten
 RdErl. d. Ministeriums fürArbeit, Gesundheit und Soziales - IV B 1 -0432.3 -
v. 24.1.2010
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Betrieb staatlich anerkannter Lehranstalten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und . Assistenten - RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 8.12.2004 (MBl.NRW. 2005 S. 235) wird wie folgt geändert:
Artikel 1
1
In der Überschrift der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Betrieb staatlich anerkannter Lehranstalten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten wird die Bezeichnung „RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 8.12.2004 - III 7 - 0432.5.1 -" ersetzt durch die Bezeichnung „RdErI. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales -IVB1-0432.3- v. 8.12.2004".
2
 In Nr. 2 der Richtlinie wird der Halbsatz nach „dazu zählen nicht die Investitionen" gestrichen.
3
 In Nr. 4.4.1 wird das Wort „MGSFF" durch „das fachlich zuständige Ministerium für Gesundheit" ersetzt.
4
 In Nr. 5.2.2 werden in Satz 2 die Worte „um diesen Betrag" durch das Wort „anteilig" ersetzt.
5
 In Nr. 7 wird das Datum „31.12.2009" durch das Datum „31.12.2011" ersetzt.
Artikel 2
Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 30.12.2009 in Kraft.