MBl. NRW. 2010 S. 894
I
Programm für die Gewährung von Finanzhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte - Gewässergüteprogramm – gewerblich RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – IV-7-025 043 v. 18.11.2010
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Programm für die Gewährung von Finanzhilfen
des Landes Nordrhein-Westfalen
für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft
zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte
- Gewässergüteprogramm – gewerblich
 RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz – IV-7-025 043
v. 18.11.2010
Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 2.7.1990 (MBl. NRW. S. 994/SMBl. 772), zuletzt geändert durch RdErl. v. 31.8.2005 (MBl. NRW. S.1148), wird wie folgt geändert:
1.
In Nummer 1.1 werden nach der Klammer "(GV. NRW. S.926/SGV. NRW. 77)" die Wörter "in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt.
2.
In Nummer 1.2 werden die Wörter "INVESTITIONS-BANK NRW, Bereich der Landesbank NRW," durch die Angabe "NRW.BANK" ersetzt.
3.
In Nummer 2.4.4 wird das Wort "Grunderwerbssteuern" durch das Wort "Grunderwerbsteuern" ersetzt.
4.
In Nummer 4.4 Satz 1 werden die Wörter "INVESITIONSBANK-BANK NRW. entsprechend der Vorgaben des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV)" durch die Wörter "NRW.BANK entsprechend der Vorgaben des für Wasserwirtschaft zuständigen Ministeriums" ersetzt.
5.
In Nummer 5.1 wird das Wort "MUNLV" durch die Wörter "für Wasserwirtschaft zuständigen Ministerium" ersetzt.
6.
In Nummer 5.2 wird das Wort "INVESTITONS-BANK NRW" durch die Angabe "NRW.BANK" ersetzt.
7.
In Nummer 5.4 und Nummer 5.5 wird jeweils das Wort "INVESTITONS-BANK NRW." durch die Angabe "NRW.BANK" ersetzt.
8.
In Nummer 6 wird die Jahreszahl „2010“ durch die Jahreszahl „2015“ ersetzt.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.