MBl. NRW. 2011 S. 117
III
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2009 des Landschaftsverbandes Rheinland gemäß § 96(2) GO NRW Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 17.3.2011
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2009 des Landschaftsverbandes
Rheinland gemäß § 96(2) GO NRW
 Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 17.3.2011
Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer Sitzung am 10.Dezember 2010 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:
„1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.
2.
Der im Haushaltsjahr 2009 entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 50.821.815,43 € wird gemäß den Vorgaben des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
3.
Dem LVR- Direktor wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung erteilt.“
Das Druckwerk zum Jahresabschluss wird im Landeshaus Köln- Deutz, Kennedy-Ufer 2 Zimmer F 220 jeweils von 9.00 - 15.00 Uhr bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.