MBl. NRW. 2011 S. 214
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Grundsätze der Kostenerstattung im Zusammenhang mit Abschiebungen ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger RdErl. d. Minnisteriums für Inneres und Kommunales - 15-39.22.01-5 - v. 23.5.2011
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Grundsätze der Kostenerstattung im Zusammenhang mit Abschiebungen ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger
 RdErl. d. Minnisteriums für Inneres und Kommunales - 15-39.22.01-5 -
v. 23.5.2011
Der RdErl. Grundsätze der Kostenerstattung im Zusammenhang mit Abschiebungen ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger vom 5.12.2008 (MBl. NRW. S. 592/SMBl. NRW 26), wird wie folgt geändert:
Nummer 4.3 Stundung von Abschiebungskosten gem. § 59 Landeshaushaltsordnung erhält folgende Fassung:
„4.3
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Abschiebungskosten
Die Stundung, Niederschlagung oder der Erlass von Abschiebungskosten richtet sich nach § 59 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu ergangenen Regelungen.
Verwiesen wird insbesondere auf die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 LHO im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.10.2008 (SGV. NRW. 631) und Ziff. 3.1.2 der VV zu § 9 LHO (Mitwirkung der Beauftragten für den Haushalt).“