MBl. NRW. 2012 S. 223
I
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz II-6.0228.22900 v. 3.4.2012
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Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer
integrierten ländlichen Entwicklung
 RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz II-6.0228.22900
v. 3.4.2012
Der RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18.3.2008, zuletzt geändert durch RdErl. vom 5.5.2010 (MBl. NRW S. 683), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 Satz 1 wird nach der Angabe „Nr. 1974/2006“ die Angabe „und der Verordnung (EU) Nr. 65/2011“ eingefügt.
2. In Nummer 2.4.4 Satz 1 werden die Wörter „in mindestens gleicher Höhe“ gestrichen. Als Satz 2 wird eingefügt: „Dabei darf die Zuwendung aus LEADER 55% der öffentlichen Ausgaben nicht überschreiten.“.
3. In Nummer 3.1.4 wird als Satz 2 eingefügt: „Der Neubau von Gemeinschaftseinrichtungen ist nur für Maßnahmen nach Nummer 2.1.2.1 zulässig.“. In Satz 3 werden die Wörter „Neubauten und“ gestrichen.
4. In Nummer 6.2.1 wird als 2. Spiegelstrich die Angabe „- Kreise,“ eingefügt.
5. Nummer 6.2.2 erhält folgende Fassung:
„6.2.2
Bei Maßnahmen nach den Nummern 3.1.2 bis 3.1.4 und 3.1.9 Teilnehmergemeinschaften, soweit die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens nach Nummer 4 dieser Richtlinie durchgeführt werden, und Gemeinden; bei Maßnahmen nach Nummer 3.1.5 Gemeinden.“.
6. In Nummer 7.5.1 wird jeweils die Angabe „50%“ durch die Angabe „55%“ ersetzt. Im dritten Spiegelstrich wird nach „dieser Richtlinie“ ein Komma und die Wörter „jedoch maximal 55% der zuwendungsfähigen Ausgaben“ eingefügt.
Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.