MBl. NRW. 2012 S. 629
II
Feststellung der Höchstgrenzen (Punktwerte) für die besoldungsrechtliche Einstufung der Dienstposten der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie der stellvertretenden Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalens unterstehenden Träger der Unfallversicherung und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Bek . d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales v. 2.8.2012
II.
Feststellung der Höchstgrenzen (Punktwerte) für die besoldungsrechtliche Einstufung der Dienstposten
der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie der stellvertretenden Geschäftsführerinnen
und Geschäftsführer der der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalens unterstehenden
Träger der Unfallversicherung und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
 Bek . d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales v. 2.8.2012
Die Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 31.1.2008 (MBl. NRW. S. 92) über die Feststellung der Höchstgrenzen (Punktzahlen) für die besoldungsrechtliche Einstufung der Dienstposten der Geschäftsführung der der Aufsicht des Landes Nordrhein – Westfalens unterstehenden Träger der Unfallversicherung und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wird wie folgt geändert:
1. Die ermittelte Höchstgrenze (Punktzahl) für die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in Höhe von „148“ wird durch „158“ ersetzt.
2. Die ermittelte Höchstgrenze (Punktzahl) für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung Nordrhein-Westfalen in Höhe von „122“ wird durch „116“ ersetzt.