MBl. NRW. 2012 S. 709
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MBL. NRW)
Ausgabe
Veröffentlichungsdatum
Seite
709
III
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 22.11.2012
III.
Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2013
Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
v. 22.11.2012
Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/ Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.
Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.
Münster, den 22. November 2012
Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Dr . W o l f g a n g K i r s c h