MBl. NRW. 2012 S. 732
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MBL. NRW)
Ausgabe
Veröffentlichungsdatum
Seite
732
I
Feststellung einer Laufbahnbefähigung für andere Bewerber nach § 13 Abs. 3 LBG Bek. d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - 02.03 - 15 - 4/11 v. 28.11.2012
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Feststellung einer Laufbahnbefähigung
für andere Bewerber nach § 13 Abs. 3 LBG
Bek. d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - 02.03 - 15 - 4/11
v. 28.11.2012
Die Mindestberufserfahrung für andere Bewerber, die eine Befähigungsfeststellung nach § 13 Absatz 3 LBG NRW anstreben, sollte in der angestrebten Laufbahn in der Regel vier Jahre betragen. Der gewählte Zeitraum liegt damit zwischen der regulären und maximalen beamtenrechtlichen Probezeit.