MBl. NRW. 2013 S. 553
Verkündungsblatt
              Ministerialblatt (MBL. NRW)
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              Seite
              553
          III
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 29.11.2013
Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2014
 Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
v. 29.11.2013
Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.
Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.
Münster, den 29. November 2013
Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Dr. Wolfgang K i r s c h
- MBl. NRW. 2013 S. 553