MBl. NRW. 2014 S. 181
I
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe als Liquiditätshilfe nach Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – II-3 - 2114.03.01 v. 5.3.2014
7861
Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe als Liquiditätshilfe
nach Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen
 RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz – II-3 - 2114.03.01
v. 5.3.2014
Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 9.9.2003 (MBl. NRW. S. 1129) wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. L352/9 vom 24.12.2013) finden für diese Richtlinie Anwendung.“
2. In Anlage 1 Nummer 1 wird folgende Angabe angefügt:
„Erklärung zu De-minimis-Beihilfen
p in den zwei vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr habe ich keine De-minimis-Beihilfen erhalten
p in den zwei vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr habe ich folgende De-minimis-Beihilfen erhalten
…………………………………………….
…………………………………………….
3. In Anlage 2 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt:
„Die Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. L352/9 vom 24.12.2013) gewährt.“
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.