MBl. NRW. 2017 S. 60
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Festlegung der Stundensätze des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IA5-36.50 Vom 17. Januar 2017
2011
Festlegung der Stundensätze des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes des Allgemeinen Gebührentarifs
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
 Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz - IA5-36.50
Vom 17. Januar 2017
Die Stundensätze für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes des LANUV betragen unter Heranziehung der Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung für die
- Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt,
ehemals höherer Dienst           88 Euro,
- Laufbahngruppe 2 ab dem 1. Einstiegsamt bis unter dem 2. Einstiegsamt,
ehemals gehobener Dienst       75 Euro,
- Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt,
ehemals mittlerer Dienst         67 Euro,
- Laufbahngruppe 1 ab dem 1. Einstiegsamt bis unter dem 2. Einstiegsamt,
ehemals einfacher Dienst        57 Euro.
Die Bekanntmachung vom 16. Juni 2016 (MBl. NRW. S. 450) wird aufgehoben.
-MBl .NRW. 2017 S. 60