MBl. NRW. 2019 S. 187
Verkündungsblatt
              Ministerialblatt (MBL. NRW)
          Ausgabe
              
          Veröffentlichungsdatum
              Seite
              187
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Änderung des Runderlasses „Entschädigungsleistung für das Tragen von Zivilkleidung im Polizeivollzugsdienst Instandsetzungspauschale für Dienstkleidung“ Runderlass des Ministeriums des Innern - 403-42.07.08 -
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Änderung des Runderlasses
„Entschädigungsleistung für das Tragen von Zivilkleidung im Polizeivollzugsdienst
Instandsetzungspauschale für Dienstkleidung“
 Runderlass des Ministeriums des Innern
- 403-42.07.08 -
Vom 29. April 2019
Der Runderlass des Innenministeriums „Entschädigungsleistung für das Tragen von Zivilkleidung im Polizeivollzugsdienst Instandsetzungspauschale für Dienstkleidung“ vom 24. Juli 2002 wird wie folgt geändert:
In Nummer 3 Satz 1 wird die Angabe „250“ durch die Angabe „500“ ersetzt.
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2018 in Kraft.