MBl. NRW. 2019 S. 610
Verkündungsblatt
              Ministerialblatt (MBL. NRW)
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          Veröffentlichungsdatum
              Seite
              610
          I
Aufhebung des Runderlasses „Hinweise für die Wiederverwendung teerhaltiger Straßenbaustoffe“ Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Verkehr - III.1 - 32-40/30 - und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz - IV B -
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Aufhebung des Runderlasses
„Hinweise für die Wiederverwendung teerhaltiger Straßenbaustoffe“
 Gemeinsamer Runderlass des
Ministeriums für Verkehr
- III.1 - 32-40/30 -
und des
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz
- IV B -
Vom 10. Oktober 2019
Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Verkehr und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz „Hinweise für die Wiederverwendung teerhaltiger Straßenbaustoffe“ vom 21. Dezember 1992 (MBl. NRW. 1993 S. 511) wird aufgehoben.
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.