MBl. NRW. 2019 S. 644
III
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Haushaltsjahre 2020/2021 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
III.
Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
für die Haushaltsjahre 2020/2021
 
Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 10. Oktober 2019
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Organisation/Zahlen-Fakten-Dokumente/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.
Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von
vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.
Münster, den 10. Oktober 2019
Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Matthias L ö b