MBl. NRW. 2020 S. 684
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Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRL Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit)“
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Änderung der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit
in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
(FöRL Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit)“
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Vom 7. Oktober 2020
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Der Runderlass „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRL Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit)“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 3. März 2016 (MBl. NRW. S. 199) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1.2 wird der zweite Spiegelstrich wie folgt gefasst:
„- dem zugehörigen Runderlass des Finanzministeriums „Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO)“ vom 10. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 309)“.
2. In Nummer 4.4 Satz 2 werden die Wörter „Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz“ durch die Wörter „Das für Umwelt zuständige Ministerium“ ersetzt.
3. In Nummer 7 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.