MBl. NRW. 2021 Nr. 11d vom
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Feststellung der Voraussetzungen des § 1 Absatz 13 der Coronabetreuungsverordnung vom 7. Januar 2021 in der ab dem 17. April 2021 geltenden Fassung in Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200
AusfertigungsdatumErschienen inTeil 1Seite154d -
Durchführung von Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen an den Schulen des Gesundheitswesens im Land Nordrhein-Westfalen
AusfertigungsdatumErschienen inTeil 1Seite155d -
Maßnahmen in Kreisen oder kreisfreien Städten nach der Corona-Notbremse gemäß § 16 der Coronaschutzverordnung vom 5. März 2021
AusfertigungsdatumErschienen inTeil 1Seite157d -
Feststellung der Voraussetzungen des § 1 Absatz 13 der Coronabetreuungsverordnung vom 7. Januar 2021 in der ab dem 17. April 2021 geltenden Fassung in Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200
AusfertigungsdatumErschienen inTeil 1Seite159d -
Maßnahmen in Kreisen oder kreisfreien Städten nach der Corona-Notbremse gemäß § 16 der Coronaschutzverordnung vom 5. März 2021
AusfertigungsdatumErschienen inTeil 1Seite161d