MBl. NRW. 2021 Nr. 12m vom
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Aufhebung der „Allgemeinverfügung zur Regelung von Ausnahmen von der Testpflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten nach § 4 Absatz 2 Nummer 5 der Coronavirus-Einreiseverordnung“
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Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen
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Feststellung der Voraussetzungen gemäß § 28b des Infektionsschutzgesetzes
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