MBl. NRW. 2021 Nr. 9c vom
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Maßnahmen in Kreisen oder kreisfreien Städten nach der Corona-Notbremse gemäß § 16 der Coronaschutzverordnung vom 5. März 2021 in der ab dem 29. März 2021 geltenden Fassung
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Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen Allgemeinverfügung
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