MBl. NRW. 2021 S. 0
III
Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung
III.
Öffentliche Bekanntmachung über eine
öffentliche Zustellung
 
Bekanntmachung des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Naturschutz
Vom 15. Juli 2021
Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 3 des Landeszustellungsgesetzes vom 7. März 2006 (GV. NRW. S. 94) das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762) geändert worden ist.
Für
M. Z.
geb. am [gelöscht aufgrund DSGVO]
letzte hier bekannte Anschrift:
[gelöscht aufgrund DSGVO]
kann ein Schriftstück des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Az.: [gelöscht aufgrund DSGVO] vom 15. Juli 2021 nicht zugestellt werden.
Er wird hiermit aufgefordert, das Schriftstück an folgender Adresse unverzüglich abzuholen.
Anschrift:
LANUV NRW
FB 82
Raum 3.2.08
Wuhanstr. 6
47051 Duisburg
Hinweis:
Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 7 des Landeszustellungsgesetzes gilt das Schriftstück als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Zustellung des Schriftstücks durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Im Auftrag
R i e m e r
MBl. NRW. 2021