MBl. NRW. 2021 S. 0
III
Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung
III.
Öffentliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung
Bekanntmachung
des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Vom 19. Oktober 2021
Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 3 des Landeszustellungsgesetzes vom 7. März 2006 (GV. NRW. S. 94), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762) geändert worden ist.
Für
Frau
N. D.
[gelöscht aufgrund DSGVO]
letzte hier bekannte Anschrift:
[gelöscht aufgrund DSGVO]
kann ein Schriftstück des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Az.: [gelöscht aufgrund DSGVO] vom 19. Oktober 2021 nicht zugestellt werden.
Sie wird hiermit aufgefordert, das Schriftstück an folgender Adresse unverzüglich abzuholen.
Anschrift:
 LANUV NRW
FB 82
Raum 3.2.08
Wuhanstr. 6
47051 Duisburg
Hinweis:
Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 7 des Landeszustellungsgesetzes gilt das Schriftstück als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Zustellung des Schriftstücks durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Im Auftrag
R i e m e r
Redaktioneller Hinweis:
Diese Veröffentlichung erfolgt zur Wahrung der Rechte der Betroffenen aus der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. L 119 vom 4.3.2016, S. 1) ausschließlich elektronisch und wird nicht abgedruckt.
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