MBl. NRW. 2021 S. 14
I
Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte vom 16. März 1974
20330
Tarifvertrag
über die Bewertung der Personalunterkünfte
für Angestellte vom 16. März 1974
Runderlass des Ministeriums der Finanzen
B 4100 - 6.1 – IV
Vom 11. Januar 2021
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Der Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte vom 16. März 1974 (MBl. NRW. S. 485), der zuletzt durch Runderlass vom 9. Januar 2020 (MBl. NRW. S. 20) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „7,89“ durch die Angabe „7,96“, die Angabe „8,75“ durch die Angabe „8,82“, die Angabe „10,00“ durch die Angabe „10,09“, die Angabe „11,12“ durch die Angabe „11,21“ und die Angabe „11,85“ durch die Angabe „11,95“ ersetzt.
2. In § 3 Absatz 4 Satz 5 wird die Angabe „4,73 Euro“ durch die Angabe „4,77 Euro“ ersetzt.
3. In der Fußnote zu § 3 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
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Dieser Runderlass tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.
- MBl. NRW. 2021 S. 14