MBl. NRW. 2022 S. 1020
I
Zweite Änderung des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemie sowie zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten“
20021
Zweite Änderung des Runderlasses
„Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch
die Pandemie sowie zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und Handlungsfähigkeit
der Verwaltung Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten“
Runderlass
des Ministeriums der Finanzen
Vom 13. Dezember 2022
1
In Nummer 6 des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemie sowie zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten“ vom 23. Dezember 2021 (MBl. NRW. S. 10), der durch Runderlass vom 9. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 564) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2023“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 1020