MBl. NRW. 2022 S. 1040
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MBL. NRW)
Ausgabe
Veröffentlichungsdatum
Seite
1040
I
Änderung der Selbsthilfe-Kontaktstellen-Förderrichtlinien
2128
Änderung der
Selbsthilfe-Kontaktstellen-Förderrichtlinien
Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Vom 9. Dezember 2022
1
Der Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10. Februar 2010 (MBl. NRW. S. 158), der zuletzt durch Runderlass vom 30. November 2017 (MBl. NRW. S. 1018) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 3 Satz 3 wird das Wort „eines“ durch das Wort „einer“ ersetzt.
2. In Nummer 7 Satz 2 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.