MBl. NRW. 2022 S. 295
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MBL. NRW)
Ausgabe
Veröffentlichungsdatum
Seite
295
I
Aufhebung des Runderlasses „Grundsätze über die Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten der Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung“
Aufhebung des Runderlasses
„Grundsätze über die Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten der Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung“
Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- III 2-8012 -
Vom 7. April 2022
1
Der Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales „Grundsätze über die Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten der Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung“ vom 19. Februar 2015 (MBl. NRW. S. 236), wird aufgehoben.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.