MBl. NRW. 2022 S. 418
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Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
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Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Vom 18. Mai 2022
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In der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 19. Oktober 2020 (MBl. NRW. S. 659), die durch Runderlass vom 9. Juli 2021 (MBl. NRW. S. 578) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Nummer 2.1.2, Nummer 2.2, Nummer 2.4 Satz 1 und 3, Nummer 5.3.5 Satz 2 und den Nummern 6.3.2 und 6.3.4 jeweils die Angabe „2023“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.
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Der Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 418