MBl. NRW. 2022 S. 799
I
Dritte Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten
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Dritte Änderung der
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der Entwicklung von Familienpflegediensten
Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Vom 27. September 2022
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Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten vom 13. August 2007 (MBl. NRW. S. 591), die zuletzt durch Runderlass vom 6. November 2017 (MBl. NRW. S. 1011) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
1. In Nummer 1.1 wird die Angabe „LHO - VV -“ durch die Wörter „der Landeshaushaltsordnung vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445), im Folgenden VV zur LHO,“ ersetzt.
2. Der Nummer 6 wird folgende Nummer 6.5 angefügt:
„6.5
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 der LHO, soweit nicht in den Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.“
3. In Nummer 7 Satz 1 wird die Angabe „2022" durch die Angabe „2027" ersetzt.
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.