MBl. NRW. 2022 S. 978
I
Erste Änderung der Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen
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Erste Änderung der Richtlinie
zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement
bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des
Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen
Runderlass
des Ministerpräsidenten
Z-1 – 01.07.02.08.11-2/00
Vom 21. November 2022
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 Die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen -I B 4 - 01.07.02.08.11-2/00- vom 1. Februar 2018 (MBl. NRW. S. 86) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird die Angabe „2.3.2“ durch die Angabe „2.3.3“ ersetzt.
2. In Nummer 5 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.
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 Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.