MBl. NRW. 2023 S. 1047
I
Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Nordrhein-Westfalen (Assistierte-Reproduktions-Richtlinie)
2128
Zweite Änderung der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der
assistierten Reproduktion durch das Land Nordrhein-Westfalen
(Assistierte-Reproduktions-Richtlinie)
Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Vom 14. September 2023
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 Der Nummer 4 der Assistierte-Reproduktions-Richtlinie vom 22. August 2019 (MBl. NRW. S. 366), die durch Runderlass vom 6. Oktober 2021 (MBl. NRW. S. 764) geändert worden ist, wird folgende Nummer 4.4 angefügt:
„4.4
Abweichend von Nummer 1.2 Satz 3 kann im Haushaltsjahr 2023 die Gewährung von Zuwendungen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1 720 000 Euro allein durch das Land erfolgen; Nummer 5.4.4 bleibt unberührt.“
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 Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Josefine  P a u l