MBl. NRW. 2023 S. 483
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Änderung der Richtlinien für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet - ausgenommen Bundesstraßen -, mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs (NE-Ausgleichs-Richtlinien)
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Änderung der Richtlinien für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für
den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen, Wegen und
Plätzen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet - ausgenommen Bundesstraßen -, mit
Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
(NE-Ausgleichs-Richtlinien)
Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
VII D 4 - 58.51.10.00
Vom 23. Mai 2023
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Der Runderlass „Richtlinien für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet - ausgenommen Bundesstraßen -, mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs (NE-Ausgleichs-Richtlinien)“ vom 8. Mai 2018 (MBl. NRW. S. 321), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird die Angabe „1 Nummer 3 und Absatz 2“ durch die Angabe „1a und Absatz 3 Nummer 2b“ ersetzt.
2. In Nummer 2.1 wird die Angabe „1 Nummer 3 und Absatz 2“ durch die Angabe „1a und Absatz 3 Nummer 2b“ ersetzt.
3. In Nummer 2.3 Buchstabe c wird die Angabe „Artikel 462 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)“ durch die Angabe „Artikel 2 Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 31. Mai 2021 (BGBl. I S. 1221)“ ersetzt.
4. In Nummer 6 wird das Datum des Inkrafttretens „30. Mai 2018“ durch „30. Mai 2023“ ersetzt, sowie der Halbsatz „und am 30. Mai 2023 außer Kraft“ gestrichen.
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.