MBl. NRW. 2024 S. 1202
III
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) in NRW Anhörungen im Rahmen der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne 2028-2033 für die Flussgebietseinheiten Rhein, Weser und Ems
III.
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) in NRW
Anhörungen im Rahmen der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne 2028-2033 für die
Flussgebietseinheiten Rhein, Weser und Ems
Bekanntmachung
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Vom 3. Dezember 2024
Teile der Landesfläche Nordrhein-Westfalens liegen in den Flussgebietseinheiten Rhein, Weser und Ems. Für jede Flussgebietseinheit ist bis zum 22. Dezember 2027 ein Bewirtschaftungsplan entsprechend den Anforderungen der WRRL aufzustellen. Die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne obliegt den jeweiligen Flussgebietsgemeinschaften, sie stützt sich auf die Beiträge der zugehörigen Bundesländer.
Gemäß § 83 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist (WHG), wird die Öffentlichkeit bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne beteiligt. Dazu veröffentlicht jede Flussgebietsgemeinschaft die dafür vorgeschriebenen Dokumente.
Zum 22. Dezember 2024 werden die folgenden Dokumente veröffentlicht:
· Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans für die jeweilige Flussgebietseinheit.
· Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung für die jeweilige Flussgebietseinheit.
Die für die jeweilige Flussgebietseinheit gültigen Anhörungsdokumente können über die folgenden Internetadressen abgerufen werden:
Flussgebietseinheit Rhein: https://fgg-rhein.de/
Flussgebietseinheit Weser: https://www.fgg-weser.de/
Flussgebietseinheit Ems: https://www.ems-eems.de/
Die Dokumente sind zusätzlich über das Portal Beteiligung NRW (https://beteiligung.nrw.de/k/1010509) verfügbar. Sie können dieses Portal auch nutzen, um Ihre Stellungnahme abzugeben.
Ihre Stellungnahme
Innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung kann zu diesen Dokumenten Stellung genommen werden. Die für die Anhörung zuständige Behörde in Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.
Stellungnahmen sind schriftlich oder elektronisch abzugeben. Das kann per Post, E-Mail, Telefax oder zur Niederschrift erfolgen. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte an die folgende Adresse:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Stellungnahme Bewirtschaftungsplan Rhein/Weser/Ems -
40190 Düsseldorf
Fax: 0211/4566-388
oder per Email: poststelle@munv.nrw.de
Die Einsichtnahme in die Unterlagen sowie die Abgabe einer verbindlichen Stellungnahme ist auch über das Beteiligungsportal beteiligung.nrw.de möglich. Dieser Link führt direkt zu den Unterlagen:
https://beteiligung.nrw.de/k/1010509
Eine Einsicht in die Unterlagen sowie die Abgabe einer Stellungnahme ist auch an folgenden Orten möglich:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/4566-0
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Tel.: 02931/82-0
Bezirksregierung Detmold
Büntestr. 1
32427 Minden
Tel.: 05231/71-0
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/475-0
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Tel.: 0221/147-0
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48128 Münster
Tel.: 0251/411-0
Wenn Sie persönlich Einsicht in die Unterlagen nehmen oder eine Stellungnahme abgeben wollen, bitten wir um eine telefonische Terminvereinbarung mit der jeweiligen Behörde.
Alle eingehenden Stellungnahmen zunächst an die zuständige Flussgebietsgemeinschaft weitergeleitet und dort ausgewertet. Alle Hinweise die speziell das Land NRW betreffen, werden durch das zuständige Ministerium in NRW bearbeitet. Hinweise zur Beantwortung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Dokumenten.
In der jetzigen ersten Stufe des Anhörungsverfahrens ist Ihre Meinung zu dem Zeitplan und das Arbeitsprogramm sowie zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen erbeten. Informationen zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne 2028-2033 (Veröffentlichung Dezember 2026) werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans für die deutschen Anteile des Einzugsgebietes der Maas erfolgt durch das Land NRW. Die Anhörung erfolgt durch ein eigenständiges Verfahren. Wir verweisen dazu auf die entsprechende Veröffentlichung im Ministerialblatt NRW.