MBl. NRW. 2024 S. 1265
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MBL. NRW)
Ausgabe
Veröffentlichungsdatum
Seite
1265
I
Änderung der Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes
Änderung der Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung
der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes
Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und
des Ministeriums der Finanzen
Vom 10. Dezember 2024
1
In Nummer 11.2 der Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes vom 5. September 2019 (MBl. NRW. S. 474) wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.