MBl. NRW. 2025 S. 176
I
Zweite Änderung der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung zur Vorbereitung von Personalmaßnahmen, insbesondere Beförderungsentscheidungen
203034
Zweite Änderung
der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung
zur Vorbereitung von Personalmaßnahmen,
insbesondere Beförderungsentscheidungen
Runderlass
des Ministeriums des Innern
- 24-21.42.02.14 -
Vom 28. Januar 2025
1
Nummer 2 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung zur Vorbereitung von Personalmaßnahmen, insbesondere Beförderungsentscheidungen vom 19. November 2010 (MBl. NRW. S. 847), die durch Runderlass vom 27. März 2012 (MBl. NRW. S. 498) geändert worden sind, wird wie folgt gefasst:
„2
Anwendungsbereich
Diese Richtlinien gelten für die Beamtinnen des nachgeordneten Geschäftsbereichs des Ministeriums des Innern.
Ausgenommen sind:
- Professorinnen sowie Dozentinnen im Sinne des § 121 LBG NRW an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen,
- Polizeivollzugsbeamtinnen und
- Verwaltungsbeamtinnen und Beamtinnen besonderer Fachrichtungen der Polizeibehörden und -einrichtungen.“
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.