MB.NRW 2025 Nr. 64
Änderung der Satzung der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
21220
Änderung der Satzung
der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
Vom 14. Juni 2025
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 14. Juni 2025 folgende Änderung der Satzung der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe vom 29. September 2001 (MBl. NRW. 2002 S. 1047) - SMBl. NRW. 21220, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 28. November 2020 (MBl. NRW. 2021 S. 14), beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.07.2025 – AufS 2002-5-2025-7441 –
genehmigt worden ist:
I.
1. § 1 Abs. 3 Satz 5 erhält folgende Fassung:
„5Sie sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe und einem Mitglied des Verwaltungsausschusses oder einem Mitglied der hauptamtlichen Geschäftsführung unterzeichnet sind.“
2. § 2 a wird wie folgt neu gefasst:
„(1) 1Zur Erledigung der laufenden Geschäfte der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe wird eine hauptamtliche Geschäftsführung bestellt, die aus mindestens zwei Mitgliedern besteht.
(2) 1Die Bestellung der Mitglieder der hauptamtlichen Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses.
(3) 1Das Aufgabengebiet der Mitglieder der hauptamtlichen Geschäftsführung richtet sich nach der Geschäftsordnung für die hauptamtliche Geschäftsführung, die der Verwaltungsausschuss erlässt.
(4) 1Die Mitglieder der hauptamtlichen Geschäftsführung tragen gemeinschaftlich Verantwortung für die Erledigung der laufenden Geschäfte der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe. 2Sie haften nur für den Schaden, der der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der ihnen nach Gesetz, Satzung der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe, Geschäftsordnung für die hauptamtliche Geschäftsführung oder Vertrag obliegenden Pflichten entsteht.“
II.
Die Änderung der Satzung der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Genehmigt:
AufS 2002-5-2025-7441
Düsseldorf, 7. Juli 2025
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Schmitz
Ausgefertigt am
Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land NRW bekannt gegeben.
Münster, den 4. August 2025
Präsident der Ärztekammer
Westfalen-Lippe
Dr. med. Johannes Albert Gehle
MB.NRW 2025 Nr. 64