GV. NRW. 2003 S. 62
Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Schlachthöfe und Schlachthäuser“ (GUV 7.17)
Außerkraftsetzung
der Unfallverhütungsvorschrift „Schlachthöfe und Schlachthäuser“
(GUV 7.17)
Vom 29. Oktober 2002
Die Vertreterversammlung des Gemeindeunfallversicherungsverbandes Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 29. Oktober 2002 beschlossen:
Die Unfallverhütungsvorschrift „Schlachthöfe und Schlachthäuser“ (GUV 7.17) vom Juli 1993 in der Fassung vom Januar 1997 wird mit Ablauf des Monats außer Kraft gesetzt, in dem die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgt.
Münster, den 29. Oktober 2002
Josef M i c h a
Geschäftsführer
Genehmigung
Die Außerkraftsetzung der vorstehenden Unfallverhütungsvorschrift
„Schlachthöfe und Schlachthäuser“ (GUV 7.17)
wird genehmigt.
Az. 211-8006.15.4.4.1.1
Düsseldorf, den 29. November 2002
Ministerium
für Arbeit und Soziales,
Qualifikation und Technologie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
P o s t l e r