GV. NRW. 2004 S. 142
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften
2000
Drittes Gesetz zur Änderung
des Gesetzes über die Nordrhein-Westfälische
Akademie der Wissenschaften
Vom 16. März 2004
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Drittes Gesetz zur Änderung
des Gesetzes über die Nordrhein-Westfälische
Akademie der Wissenschaften
Artikel I
Das Gesetz über die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften vom 16. Juli 1969 (GV. NRW. S. 531), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2000 (GV. NRW. S. 247), wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten“ werden durch die Wörter „der für die Wissenschaft zuständigen Ministerin oder des für die Wissenschaft zuständigen Ministers“ ersetzt.
2. § 3 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident“ werden durch die Wörter „die für die Wissenschaft zuständige Ministerin oder der für die Wissenschaft zuständige Minister“ ersetzt.
3. § 8 Abs. 5 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten“ werden durch die Wörter „der für die Wissenschaft zuständigen Ministerin oder des für die Wissenschaft zuständigen Ministers“ ersetzt.
Artikel 2
Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet dem Landtag über das Ergebnis der Überprüfung spätestens bis zum Ablauf des 31. März 2009.
Artikel 3
In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. März 2004 in Kraft.
Düsseldorf, den 16. März 2004
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Peer S t e i n b r ü c k
(L. S.)
Der Innenminister
zugleich für den Finanzminister
Dr. Fritz B e h r e n s
Der Justizminister
Wolfgang G e r h a r d s
Die Ministerin
für Wissenschaft und Forschung
Hannelore K r a f t
Der Minister
für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport
Dr. Michael V e s p e r