GV. NRW. 2007 S. 124
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
2022
Satzung
zur Änderung der Betriebssatzung für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 22. Februar 2007
Aufgrund der §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 d) und 23 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 657), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), in Verbindung mit § 107 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), sowie der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom 16. November (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S. 15), hat die 12. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in ihrer Sitzung am 22. Februar 2007 folgende Änderung der Betriebssatzung für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe beschlossen:
Artikel 1
Die Betriebssatzung für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2006 (GV. NRW. S. 112) wird wie folgt geändert:
1. In dem Titel der Satzung und in § 1 Abs. 1 und § 1 Abs. 2 werden die Wörter „Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe“ durch die Wörter „LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb“ ersetzt.
2. In § 6 Abs. 2 - Spiegelstrich 6 -, § 7 Abs. 5 Buchstabe a Nr. 1 und § 10 Abs. 2 werden die Wörter „Bau- und Liegenschaftsbetrieb“ durch die Wörter „LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb“ ersetzt.
3. In § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Buchstabe a und § 7 Abs. 1 werden die Wörter „Bau- und Liegenschaftsbetriebes“ durch die Wörter „LWL-Bau- und Liegenschaftsbetriebes“ ersetzt.
4. In § 2 Abs. 1 (Klammerzusatz), § 2 Abs. 2, § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 5 Buchstabe a Nr. 4, § 7 Abs. 5 Buchstabe h und § 10 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 wird die Kurzbezeichnung „BLB“ durch die Kurzbezeichnung „LWL-BLB“ ersetzt.
5. In § 7 Abs. 5 Buchstabe a Nr. 1 werden die Kurzbezeichnungen „ZEK“ und „ITZ“ durch die Kurzbezeichnungen „LWL-ZEK“und „LWL.IT Service Abteilung“ und das Wort „Personalabteilung“ durch „LWL-Personalabteilung“ ersetzt.
6. In § 16 werden die Wörter „Rechnungsprüfungsamt des LWL“ durch die Wörter „LWL-Rechnungsprüfungsamtes“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Münster, den 22. Februar 2007
Maria S e i f e r t
Vorsitzende
der 12. Landschaftsversammlung
Dr. Wolfgang K i r s c h
Schriftführer
der 12. Landschaftsversammlung
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wird gemäß § 6 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung in der z. Zt. geltenden Fassung bekannt gemacht.
Nach § 6 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Münster, den 22. Februar 2007
Dr. Wolfgang K i r s c h
Direktor
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe