GV. NRW. 2007 S. 189
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter / Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste; Bekanntmachung des Ministerpräsidenten
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Prüfungsordnung für die
Durchführung von Abschluss- und
Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf
Fachangestellter / Fachangestellte für
Medien- und Informationsdienste;
Bekanntmachung des
Ministerpräsidenten
Vom 17. April 2007
Die Verordnung der Bezirksregierung Köln vom 24. Januar 2007 gebe ich hiermit bekannt.
Düsseldorf, den 17. April 2007
Im Auftrag
L a n d m a n n
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in
dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste
Die Verordnung der Bezirksregierung Köln vom 19. Mai 2000 (GV. NRW. S. 658) wird aufgrund des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) wie folgt geändert:
Gemäß § 6 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) (BBiGZustVO) vom 5. September 2006 (GV. NRW. S. 446) in Verbindung mit den §§ 47 und 73 Abs.2 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) erlasse ich mit Zustimmung des Berufsbildungsausschusses für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste folgende Änderung:
§ 1
In § 8 Abs.2 ist das Wort „Zweifache“ zu ersetzen durch das Wort „Eineinhalbfache“.
§ 2
In § 25 wird als Satz 3 eingefügt: „Dem Zeugnis ist auf Antrag des Prüflings eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen.“
§ 3
Diese Änderungsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Köln, den 24. Januar 2007
Bezirksregierung Köln
I.A.
Gertrud B e r g k e m p e r-M a r k s