GV. NRW. 2008 S. 348
Berichtigung der Bekanntmachung über das Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und Vollzug der Markt- überwachung/-aufsicht über harmonisierte Bautechnik
232
Berichtigung der
Bekanntmachung
über das Abkommen zur Änderung
des Abkommens über das Deutsche Institut
für Bautechnik (DIBt) und Vollzug der Markt-
überwachung/-aufsicht über harmonisierte
Bautechnik
Vom 25. März 2008
Der Text der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 136) wird durch folgende Fassung ersetzt:
„Bekanntmachung
über das Abkommen zur Änderung
des Abkommens über das Deutsche Institut
für Bautechnik (DIBt) und Vollzug der Markt-
überwachung/-aufsicht über harmonisierte
Bauprodukte
Vom 20. Dezember 2007
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2007 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und Vollzug der Marktüberwachung/ -aufsicht über harmonisierte Bauprodukte zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß Nummer 2 gesondert bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 20. Dezember 2007
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Jürgen R ü t t g e r s
(L. S.)“.