GV. NRW. 2010 S. 690
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen
20302
Gesetz zur Änderung
des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage
für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit
im feuerwehrtechnischen Dienst
in Nordrhein-Westfalen
Vom 21. Dezember 2010
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz zur Änderung
des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage
für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit
im feuerwehrtechnischen Dienst
in Nordrhein-Westfalen
Artikel 1
Das Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 203) wird wie folgt geändert:
In § 2 wird die Angabe „31. Dezember 2010“ durch die Angabe „31. Dezember 2013“ ersetzt.
Artikel 2
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 21. Dezember 2010
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Hannelore K r a f t
(L. S)
Der Finanzminister
Dr. Norbert W a l t e r-B o r j a n s
Der Minister
für Inneres und Kommunales
Ralf J ä g e r